Befreiung vom Ganztag
Wenn Sie Ihr Kind in begründeten Ausnahmefällen vor 15:30 aus dem schulischen Ganztagsangebot abholen müssen, benötigen Sie eine Genehmigung der Schulleitung. Diese können Sie mit dem Formular beantragen. Vorzeitige Abholungen sind aus organisatorischen Gründen nur um 13.00 Uhr oder 14.45 Uhr möglich.