Schulprogramm

Schulprogramm

Inhalt

  1. Vorwort
  2. Chronologie und aktuelle Situation
    • Schulgelände und Gebäude
  1. Schule als Ort des Lebens und des Lernens
    3.1 Unsere Leitsätze
    3.2 Das Zusammenleben an unserer Schule
    3.3 Schulordnung
    3.4 Schülermitbestimmung
    3.5 Schwerpunkte der Unterrichtsarbeit und –gestaltung
    3.6 Unterrichtsorganisation
    3.7 Die Gestaltung der Schuleingangsphase
    3.8 Schulveranstaltungen
    3.9 Kulturelle Veranstaltungen
    3.10 Kooperation mit außerschulischen Partnern
  1. Ganztagskonzept
  1. Betreuungs- und Vertretungskonzept
    5.1 Betreuungskonzept VL
    5.2 Vertretungskonzept
  1. Inklusion und Förderung
    6.1 Förderkonzept „RIK“
    6.2 Sprachförderung
    6.3 Förderung besondere Begabungen
    6.4 Sportförderunterricht1
    6.5 Weitere Fördermaßnahmen
  1. Vorwort

Das Programm beschreibt die Grundsätze der Arbeit und des Zusammenlebens an unserer Schule.

Es basiert auf den Erlassen „Die Arbeit in der Grundschule/ Ganztagsschule“ bzw. „Grundsätze und Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule“.

Partnerschaftliches Verhalten und ein offener, freundlicher Umgang  mit Kindern und Eltern bedeuten für uns die Voraussetzung für ein gutes Schulklima.

Wunschziel ist eine Schule, in der sich alle – Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Eltern – wohlfühlen.*

*Im Folgenden möchten wir die maskulinen Formen als Abkürzung für Schülerinnen und Schüler, bzw. pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etc. verwenden.

  1. Chronologie und aktuelle Situation

Unsere Schule liegt im Stadtteil Bürgerfelde. Der Einzugsbereich wird eingegrenzt durch die Siebenbürger Straße und Tannenbergstraße im Norden, der Alexanderstraße im Osten, Rauhehorst (bis Autobahnbrücke) im Süden sowie dem Johann-Justus-Weg und Dietrichsweg im Westen.

Die knapp über 180 Schüler verteilen sich auf 9 Klassen, jede Klassenstufe, bis auf die vierte, ist zweizügig.

Die Schule wurde 1965 gegründet und ist hervorgegangen aus der 1860 an der Alexanderstraße 207 entstandenen „Schule Bürgerfelde“.

Ab dem Schuljahr 1967/68 wurde in der Volksschule Babenend eine Förderstufe eingerichtet. Auch die Kinder der Schuljahrgänge 5 und 6 aus den Schulen Röwekamp, Heiligengeisttor und teilweise Haarentor besuchten diese Förderstufe.Im Schuljahr 1974/75 wandelte sich die Volksschule Babenend durch Einführung der Orientierungsstufe zur Grund- und Hauptschule, bis sie 1977 dann Grundschule Babenend wurde. 1980 war Einweihung der Turnhalle. Seit Beginn des Schuljahres 1998/99 gibt es einen Hort an der Grundschule Babenend. Ab dem Schuljahr 2001/2002 ist unsere Schule als „Verlässliche Grundschule“ organisiert.

Seit August 2014 sind wir eine Ganztagsgrundschule.

Mit Beginn des Schuljahres 2004/2005 wurde unsere Schule Mitglied im neu gegründeten Kooperationsverbund für besondere Begabungen.

Bisher gab es folgende  Kursangebote für besonders begabte Schülerinnen und Schüler:

  • Mathematik für schnelle Rechner
  • Computer und Mathematik
  • Französisch
  • Spanisch
  • Schreibwerkstatt
  • Naturwissenschaftliche Experimente

Unsere Schule arbeitet eng mit dem Ausbildungsseminar und der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg zusammen. Wir betreuen regelmäßig LehramtsanwärterInnen und GHR 300 PraktikantInnen.

Im Zuge der sich verändernden schulischen Strukturen entwickelt sich eine verstärkte Kooperation mit den Nachbargrundschulen und weiterführenden Schulen. Obwohl unsere Schülerschaft aus vielen verschiedenen Kindergärten kommt, haben wir auch die Zusammenarbeit mit den KiTas in den letzten Jahren verstärkt.

Positiv zu bewerten ist die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, z.B. Musikschule, Regionales Umweltzentrum, Umwelthaus, Polizei, Sportvereinen, Universität.

2.1   Schulgelände und Gebäude

Mit der Einführung einer Offenen Ganztagsschule an der Grundschule Babenend zum 01.08.2014 wurde die Schule entsprechend dem Raumprogramm der Stadt Oldenburg für Ganztagsschulen komplett umgebaut.

Das marode Gebäude wurde zunächst innen renoviert und umgebaut, um den Anforderungen der Ganztagsschule zu entsprechen: eine Mensa, eine Bibliothek, ein Ruheraum, ein Kreativraum und ein Musikraum, sowie Therapie und Pflegeräume für die Inklusion wurden aus den alten Klassenräumen im Erdgeschoss gebaut.

Gleichzeitig wurden alle Räume im „Turm“, in dessen oberer Etage bisher die Loges-Schule angesiedelt war, zu 8 Klassenräumen und 4 Gruppenräumen umgebaut.

Im Jahr 2017 wurden unter anderem die Fenster und die Fassade erneuert.

Die kleine Turnhalle liegt räumlich getrennt gegenüber dem Hauptgebäude und wird auch von Vereinen genutzt. Es gibt noch Einschränkungen in der Nutzung, mit der geplanten Sanierung ist aber auch hier eine Verbesserung geplant.

Die Schule verfügt über einen überschaubaren Schulhof. Hier finden die Schülerinnen und Schüler neben Klettergerüsten auch einen Fußballplatz und einen Basketballkorb. Auch Spielgeräte können im Spieleschuppen ausgeliehen werden.

  1. Schule als Ort des Lebens und Lernens

Die Schule bzw. das Schulgebäude ist für Kinder nicht nur Unterrichtsstätte, sondern auch Lebens- und Erfahrungsraum, der von vielen auch außerhalb der Unterrichtszeit genutzt wird. Neben der Vermittlung von Wissen liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Kompetenzen, wie die Fähigkeit zur Kooperation und Kommunikation, die Akzeptanz von Regeln und das Einfügen in eine Gemeinschaft.

3.1 Unsere Leitsätze

Unterricht und Erziehung

  • Wir nehmen jedes Kind mit seinen persönlichen Stärken und Schwächen an.
  • Wir berücksichtigen die unterschiedlichen individuellen Lernvoraussetzungen durch differenzierte Lernangebote.
  • Wir verhalten uns gegenüber allen Personen an unserer Schule achtsam und respektvoll, dazu gehört auch Grenzen ziehen.
  • Wir leiten die Kinder an, Regeln zu entwickeln, sowie bestehende Regeln anzuerkennen und einzuhalten.
  • Wir fördern eine gemeinsame Konfliktlösung.
  • Wir fördern eigenverantwortliches Handeln und Lernen.

Elternarbeit

  • Wir streben eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern zum Wohle der Kinder an.
  • Wir suchen die Unterstützung der Elternschaft zur gemeinsamen Gestaltung des Schullebens.
  • Wir beraten Eltern in schulischen und erzieherischen Fragen.

Kollegium und Pädagogische Mitarbeiter

  • Wir begreifen uns als Team.
  • Wir bringen individuelle Stärken in die Teamarbeit ein.
  • Wenn möglich, bieten wir kollegiale Beratung und Unterstützung.
  • Wir arbeiten mit anderen Schulen zusammen.
  • Wir kooperieren mit außerschulischen Einrichtungen.

3.2 Das Zusammenleben in unserer Schule

Überall wo Menschen zusammenkommen, entstehen Konflikte. Deshalb kann es auch in der Schule kein konfliktfreies Miteinander geben. Wir müssen aber alle lernen, mit Auseinandersetzungen vernünftig umzugehen. Das gilt sowohl für Kinder als auch für Erwachsene.

In unserer Schule können sich alle wohl fühlen, wenn jeder Rücksicht nimmt und sich an die Regeln hält.

Für das respektvolle, friedliche Zusammenleben in einer Gemeinschaft sind Regeln notwendig. In einer Klasse wird eine Klassenordnung erarbeitet. Für den Schulalltag gilt die Schulordnung und ein Konzept zur Pausenregelung.

3.2.1 Verfahrensweisen zum Umgang mit den Regeln

Die Schulregeln werden in jeder Klasse eingeführt und den Kindern an Beispielen erläutert. Zudem werden sie gut sichtbar in den Klassenräumen, im Flur und an den Eingängen aufgehängt.

Grundsätzliches Ziel ist es, die  Kinder durch positive Verstärkung und unterschiedliche pädagogische Interventionen (wiederholen, spiegeln, nonverbale Zeichen, umlenken, Zieleplan, etc.) darin zu unterstützen, die Regeln einzuhalten. Gleichzeitig ist es notwendig, den Kindern transparent zu machen, welche Maßnahmen greifen, wenn Regeln wiederholt und massiv übertreten werden. Genauso, wie wir besprechen, welches Verhalten wir erwarten, müssen auch die Konsequenzen deutlich mit den Kindern besprochen werden.

3.3.2 Konsequenzen bei Regelverletzung

  • Aufsteigend mit den Klassen 1 nutzen wir an unserer Schule seit Sommer 2016 das Ampelsystem im Falle von wiederholten Regelverstößen. Erreicht ein Kind das rote Feld, wird ein Reflexionsbogen („Nachdenkzettel“) ausgefüllt. Nachdenkzettel für verschiedene Regelverletzungen befinden sich zusammen mit der Vorlage für die Elternmitteilung in einem Ordner in jedem Klassenraum. In diesem werden auch die ausgefüllten Zettel gesammelt und damit dokumentiert. Bei dreimaligem Erreichen des roten Feldes wird ein Elterngespräch geführt.
  • Bei Konflikten außerhalb des Unterrichts wenden sich die betroffenen Kinder an die Streitschlichtung oder die Pausenaufsicht. Ist ein vertiefendes Gespräch nötig, wird dies in einer regelmäßigen Klassenratsstunde besprochen.
  • Auf  kleinere Regelverstöße sollte mit „logischen, angemessenen Konsequenzen“ reagiert werden. Wenn im Treppenhaus getobt wird, sollte der Weg noch einmal vollständig leise zurückgelegt werden. Das Gleiche gilt für Fahrradfahren auf dem Schulgelände: Der Weg wird vom Tor ab noch einmal zu Fuß zurückgelegt. Ballspielen im Gebäude hat zur Konsequenz, dass der Ball bis mittags einbehalten wird. Wenn Gegenstände herumgeworfen oder Gegenstände oder Räume beschädigt werden, muss der Schaden von dem Kind wieder behoben werden, bzw. das Kind für einen Zeitraum die Aufgabe bekommen, den entsprechenden Raum aufzuräumen oder in Ordnung zu halten. Bei wiederholter Unpünktlichkeit sollte die entsprechende Zeit in der Pause nachgearbeitet werden.
  • Auf massive, insbesondere körperlich gewalttätige Konflikte muss im Einzelfall sofort am Anfang der Stunde reagiert werden.
  • Bei massivem Fehlverhalten in den Pausen begleitet das betreffende Kind in der nächsten Pause die Aufsicht bzw. verbringt die Pause im Sekretariat.
  • Auf körperliche oder psychische Gewalt und Respektlosigkeit anderen gegenüber gibt es je nach Schweregrad verschiedene Möglichkeiten der Konsequenzen, die von einer mündlichen oder schriftlichen Entschuldigung, das Ausfüllen eines Nachdenkzettels mit Elternbenachrichtigung über das stundenweise Ausschließen vom Unterricht oder Umsetzung in eine andere Klasse bis zur Einberufung einer Klassenkonferenz durch die Schulleitung zum Beschluss von Ordnungsmaßnahmen reichen.

 3.3 Unsere Schulordnung

 Im Unterricht:

  • Ich gehe freundlich und respektvoll mit anderen um.
  • Ich respektiere die Privatsphäre der anderen.
  • Ich halte mich an die Gesprächsregeln.
  • Ich arbeite aufmerksam und sorgfältig.
  • Ich höre auf Ansagen und Aufforderungen der Lehrkräfte und Mitarbeiter.
  • Ich gehe sorgsam mit Material um.

Im Schulgebäude:

  • Ich bewege mich im Schulgebäude leise und in normalem Tempo.
  • Ich stelle meine Schuhe in das Schuhregal und hänge meine Jacke am Garderobenhaken auf.
  • Ich warte ruhig im Flur, wenn die Klassentür noch geschlossen ist.
  • Ich öffne und schließe Türen vorsichtig und leise.
  • Ich verlasse die Toiletten so sauber, wie ich sie vorzufinden wünsche und wasche mir nach dem Toilettengang die Hände.

Auf dem Schulhof:

  • Ich halte mich nur auf dem Schulgelände auf.
  • Ich komme zum Unterricht pünktlich in den Klassenraum und gehe zu Beginn der Pause zügig auf den Schulhof.
  • Ich bespreche mit Kindern, mit denen ich spielen möchte, die Spielregeln.
  • Spielgeräte sind für alle da. Ich bespreche mit den anderen, wie wir uns abwechseln.
  • Ich nutze Sand, Eicheln, kleine Stöcke und Schnee nur zum Spielen, so dass niemand belästigt wird oder zu Schaden kommt.
  • Ich sage ruhig, wenn mich etwas stört. Wenn ich den Konflikt nicht alleine lösen kann, gehe ich zur Pausenaufsicht.

 3.4 Schülermitbestimmung

Die Schüler sollen schrittweise zur Übernahme von Verantwortung und zur Mitbestimmung bei der Gestaltung des Klassen- und Schullebens einbezogen werden. Sie organisieren die Ausleihe von Pausenspielen, teilen verschiedene Schülerdienste ein und kümmern sich um das Energiesparen.

In jeder Klasse werden Gesprächsregeln entwickelt, damit interne Themen bzw. Probleme konstruktiv diskutiert werden. Die schrittweise Entwicklung von Mitbestimmung erfolgt durch Einbeziehung der Kinder bei der Gestaltung von Veranstaltungen und bei der Erarbeitung von Klassenregeln.

Auf Schulebene finden festgelegte gemeinsame Sitzungen des Schülerrates mit der Schulleitung oder einer Lehrkraft statt. Bei aktuellen Anlässen können auch spontane Sitzungen einberufen werden.

Der Schülerrat setzt sich aus den Klassensprechern der zweiten, dritten und vierten Klassen zusammen.

3.5 Elternmitarbeit und Beschwerdekonzept 

Gemäß unseren Leitsätzen streben wir eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern an. Wir nehmen die Elternmitarbeit in den Gremien sehr ernst und wünschen uns Anregungen, Mitdenken und Mitentscheiden.

Die Elternmitarbeit wird durch das Schulgesetz grundsätzlich geregelt.

In den schulischen Gremien sind Eltern vertreten, beratend und mitbestimmend:

  • Schulvorstand (4 Elternvertreter – paritätisch)
  • Gesamtkonferenz (4 Elternvertreter)
  • Fachkonferenzen (1 Elternvertretung)
  • Klassenelternschaft (jeweils Vorsitz und Vertretung), die den Schuleternrat bilden.

Das Bemühen um Elternzufriedenheit bedingt auch, dass Beschwerden ernst genommen werden und Verbesserungsmaßnahmen zur Folge haben können. Insofern trägt ein systematischer Umgang mit Beschwerden zur Qualitätsentwicklung bei.

Die Suche nach gemeinsamen Lösungen soll die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus gewährleisten.

Damit Beschwerden konstruktiv bearbeitet werden können, bitten wir um Beachtung folgender Punkte:

  • Für das Gespräch wird ein Termin vereinbart.
  • Beschwerden werden zeitnah vorgetragen und konkret beschrieben.
  • Eine Beschwerde wird zunächst dort bearbeitet, wo der Konflikt auftritt, d.h. Beschwerdeführer wenden sich an den Auslöser der Beschwerde. Erweist sich diese Maßnahme als unbefriedigend oder nicht realisierbar, können andere Ebenen mit einbezogen werden: Lehrkräfte -> Klassenlehrkräfte -> Schulleitung.

Kollektive Beschwerden, z.B. von Mitgliedern einer Klassenelternschaft können auch über die jeweilige Elternvertretung weitergeleitet werden.

Aufgabe der Schulleitung ist es, Beschwerden daraufhin zu überprüfen, ob sie auf ein generelles Problem verweisen oder ob es sich um einen Einzelfall handelt.

3.6 Schwerpunkte der Unterrichtsarbeit und –gestaltung

Die Unterrichtsarbeit soll nach dem Motto „Lernen mit Kopf, Herz und Hand“ alle Lernbereiche und Lehrmethoden angemessen berücksichtigen.

Im Rahmen gültiger Erlasse und grundsätzlicher Übereinstimmungen in Form der schuleigenen Curricula und Abmachungen zur Leistungsbemessung haben Lehrkräfte Freiraum zur Gestaltung des Unterrichts.

3.7 Unterrichtsorganisation

Wie in unseren Leitsätzen festgelegt, sollen Kinder zum selbständigen und eigenverantwortlichen Lernen angeleitet werden. Sie erfahren verschiedene Formen der Unterrichtsorganisation wie Einzelarbeit, Partnerarbeit und Gruppenarbeit. Eine räumliche Öffnung des Unterrichts kann geschaffen werden, indem zeitweise auch außerhalb des Klassenraumes wie in Gruppenräumen, in der Pausenhalle etc.  gearbeitet wird.

Unterricht wird unterschiedlich gestaltet, z.B. in Form von traditionellem Fachunterricht, Freiarbeit, Tagesplanarbeit, Wochenplanarbeit, Arbeit an Lernstationen, Arbeitsgemeinschaften, Projektarbeit oder durch Einbeziehung außerschulischer Lernangebote.

Das Methodenkonzept der GS Babenend wurde vom Kollegium in einer schulinternen Lehrerfortbildung erstellt. Genauere Beschreibungen zum Unterricht finden sich in den schuleigenen Arbeitsplänen und Förderkonzepten mit Anhängen.

3.8 Die Gestaltung der Schuleingangsphase

Der erste Kontakt zu unseren künftigen Schülerinnen und Schülern ergibt sich durch die Anmeldung und Sprachstandsfeststellung in der Schule. Bei Bedarf nehmen wir Kontakt zu den Kindergärten auf. In der Sprachförderung vor der Einschulung können wir einige unserer künftigen Schülerinnen und Schüler bereits kennenlernen und fördern.

Ansprechpartner für die Kindergärten sind neben der Schulleitung eine für die Kooperation zwischen Kindergarten und Schule beauftragte Lehrkraft.

Im Januar findet ein erster Informationsabend mit dem Themenschwerpunkt Ganztag  für die Erziehungsberechtigten in der Schule statt. Die Anmeldungen zum Ganztag erfolgen ab Februar.

Nach Absprache mit den Kindergärten werden im Mai/Juni Hospitationstage organisiert. Die zukünftigen Erstklässler werden  zum Sommerfest eingeladen.

Bis Juni werden die neuen ersten Klassen eingeteilt, und der erste Elternabend findet mit den Lehrkräften im jeweiligen Klassenverband statt.

Die Drittklässler übernehmen zukünftige Erstklässler als Paten, zu denen sie vor den Sommerferien per Brief Kontakt herstellen. Bei der Einschulungsfeier präsentieren die Schülerinnen und Schüler aus den 3. Klassen ein Theaterstück und tragen ein Begrüßungslied vor. Eltern organisieren Kaffee und Kekse für unsere neuen Eltern.

Eltern und Kinder können vor der Einschulungsfeier am Einschulungsgottesdienst teilnehmen.

3.9 Schulveranstaltungen

In unserem Schulleben sind einige wiederkehrende Veranstaltungen verankert, die überwiegend in Kooperation mit der Elternschaft bzw. dem Schulverein organisiert werden:

  • Einschulungsfeier Einschulungstag ist der erste Samstag nach den Sommerferien
  • Herbstbasar alle zwei Jahre
  • Adventssingen und Weihnachtsfeier in jeder Adventswoche und am letzten Tag vor den Weihnachtsferien
  • Sommerfest jährlich kurz vor den Sommerferien
  • Klassenfeste
  • Klassenfahrten
  • Abschlussfeier/Verabschiedung der Viertklässler am letzten Schultag vor den Ferien
  • Radfahrprüfung
  • Laufwoche (Laufabzeichen und Sponsorenlauf)
  • Sportabzeichen/Sportfest
  • Fußball- und Basketballturniere

3.10 Kulturelle Veranstaltungen

  • Wir nutzen Angebote an kulturelle Veranstaltungen in der Stadt und der näheren Umgebung, z.B. Besuche von Veranstaltungen im Staatstheater, im Figurentheater „Laboratorium“, Führungen in verschiedenen Museen und Kirchen, regelmäßiger Besuch der Kinderbuchmesse, Autorenlesungen, Theatergruppen, Spielgruppen („Spielefant“).
  • Wir erarbeiten eigene Darbietungen mit den Klassen, klassenübergreifend oder in Kleingruppen. In einzelnen Klassen oder in Arbeitsgemeinschaften werden Zirkusvorstellungen, Theaterstücke und Musicals eingeübt.

3.10 Kooperation mit außerschulischen Partnern

Wir betreiben vielfältige Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen.

Konstante Zusammenarbeit besteht mit der städtischen Musikschule, die wöchentlich zwei Kurse anbietet.

Darüber hinaus gibt es punktuelle oder auch regelmäßige Veranstaltungen mit verschiedenen Institutionen, wie z.B.

  • der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
  • Mathe-Wettbewerbe („Känguru“, Mathe-Olympiade)
  • der Polizei (PäPP – Pädagogische Puppenbühne der Polizei)
  • den Sozialen Diensten im Stadtteil und Wildwasser
  • dem Stadtteiltreff Bürgerfelde
  • den Johannitern
  • dem RUZ
  • MICK – Projekt
  • Kooperation mit den EWE – Baskets
  • Spielefest für Drittklässler beim VfL
  1. Ganztagskonzept

Siehe Menüpunkt „Ganztag“ auf dieser Homepage

  1. Betreuung und Vertretung

 5.1 Betreuungskonzept VL

Äußere Rahmenbedingungen

Seit der Einführung der offenen Ganztagsschule gibt es noch eine VL-Gruppe (Verlässliche Grundschule).

  • Die Betreuungszeiten sind von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
  • Die Klassenräume werden als Gruppenräume genutzt. Material wird in Absprache mit den Klassenlehrerinnen in den Klassen aufbewahrt und teilweise gemeinsam genutzt.
  • Die Teilnahme an der Betreuung erfolgt nach verbindlicher Anmeldung für das erste Schulhalbjahr. Die Teilnahme verlängert sich automatisch, sofern keine schriftliche Abmeldung vorliegt. Nach der Anmeldung besteht entsprechend der Schulpflicht eine Teilnahmepflicht.

Personal (PM = Pädagogische Mitarbeiter)

  • Die Qualifikation entspricht der Vorgabe des MK.
  • Die Personalauswahl erfolgt wenn möglich aus dem näheren Umfeld der Schule: Eltern, Studierende, Erzieher.
  • Kooperationsbereitschaft besteht gegenüber dem Kollegium und den Ganztagsmitarbeiter.
  • Im Bedarfsfall ist die Teilnahme an Elterngesprächen möglich.
  • Die betreuenden PM erhalten Namenslisten mit allen persönlichen Angaben zu den Kindern und deren Erziehungsberechtigten zwecks Möglichkeit zur Kontaktaufnahme.

Betreuungsinhalte

  • Die Betreuungsstunde soll als Ausgleich zur Unterrichtsbelastung vorwiegend sportlich-spielerische Elemente und kreative Angebote enthalten. Nach Absprache mit den Klassenlehrkräften können auch unterrichtsergänzende Projekte eingebunden werden.
  • Ein Schwerpunkt der Betreuungsarbeit besteht darin, die Kinder zur Einhaltung von Regeln zu erziehen. Unangemessene Reaktionen in Konflikt-fällen werden als Anlass von Aussprachen genutzt. Bei wiederholten, schwerwiegenden Regelverstößen einzelner Kinder werden die Erziehungsberechtigten, die Klassenlehrkraft und die Schulleitung benachrichtigt, um nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

5.2 Vertretungskonzept

Grundsätze zur Vertretungsregelung

In der Verlässlichen Grundschule fällt kein Unterricht aus. Um das sicherzustellen, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Für kurzfristige Vertretungsmaßnahmen steht eine PM zur Verfügung, die die betroffenen Klassen betreut.
  • Wenn möglich, werden Doppelbesetzungen im Unterricht aufgelöst.
  • Klassen werden zusammengelegt oder aufgelöst (Aufteilung in Gruppen). Diese Maßnahme soll als Notfall betrachtet werden, wenn Personalmangel keine andere Alternative zulässt.
  • Bei längerfristigen Ausfällen von Lehrkräften (über 6 Wochen) kann eine Feuerwehrlehrkraft beantragt werden.
  • Mehrarbeit von Stammlehrkräften. In diesem Fall wird entsprechender Ausgleich gewährt. Die dann anfallenden Stunden werden in der Regel von den Vertretungskräften übernommen.

Zusammenarbeit mit den Vertretungskräften

Das Kollegium bietet Vertretungskräften eine offene Zusammenarbeit an. Soweit von den Vertretungskräften gewünscht, können sie über ihre Verpflichtung hinaus an allen Schulveranstaltungen teilnehmen (z.B. Klassenfeiern, Sportfeste, Theateraufführungen).

Auch Unterrichtshospitationen können vereinbart werden.

Vertretungskräfte erhalten Einblick in alle Lehrerbände und Schülermaterialien. Sie können ggf. bei Elterngesprächen hinzugezogen werden.

Im Vertretungsfall nimmt die Schulleitung Kontakt zur Vertretungskraft auf, um den Umfang und Inhalt einer Vertretungsmaßnahme abzustimmen.

Die verantwortlichen Lehrkräfte sorgen dafür, dass die Vertretungskraft zeitgerecht die notwendigen Unterlagen erhält. Das Kollegium unterstützt die Vertretungskraft. In erster Linie ist die ausfallende Lehrkraft zuständig, Hilfestellung bei der Planung der Vertretungsmaßnahme zu gewährleisten. Wenn nicht anders möglich, übernimmt diese Aufgabe die Lehrkraft der Parallelklasse.

Da gemäß der Erlasslage PM keinen eigenständigen Unterricht erteilen, ist sicherzustellen, dass die Verantwortung für die Unterrichtsinhalte bei den Klassen – bzw. Fachlehrkräften verbleibt. Die Vertretungskraft betreut die Klasse/Gruppe bei der Umsetzung des Unterrichtskonzepts.

Sofern es die organisatorischen Bedingungen zulassen, ist darauf zu achten, dass die Vertretung für eine betroffene Klasse möglichst in Händen einer Vertretungskraft bleibt.

Dieses Prinzip soll besonders in den ersten beiden Jahrgangsstufen Priorität haben.

  1. Inklusion und Förderung

Inklusive Beschulung hat den Anspruch, alle Kinder so verschieden sie auch sein mögen, gemeinsam zu beschulen. Menschen mit Einschränkungen haben gleiche Rechte, sie haben ein Recht auf Teilhabe am sozialen Miteinander. Wir möchten diese Teilhabe auch in Bezug auf Lernen und Zusammenleben in unserer Schule ermöglichen.

Damit dieses gelingen kann, müssen wir alle lernen. Wie können wir mit den so verschiedenen Einschränkungen umgehen? Was braucht der oder die Einzelne um teilhaben zu können? Erste Schritte sind gemacht, so dass wir Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen beschulen können.

Für die Bedürfnisse unserer Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen oder körperlichen Einschränkungen wurden verschiedene Räume hergerichtet. Es gibt einen großen Pflegeraum mit behindertengerechter Duschmöglichkeit, einen Therapieraum und einen Rückzugs- und Ruheraum, sowie einen Lagerraum.

Alle Zusatzräume befinden sich ebenerdig. Seit Ende 2015 ist ein Aufzug angebaut, mit dem die unteren Klassenräume erreicht werden können.

Schon mit der Einführung des RIK werden alle Schüler und Schülerinnen mit besonderem Förderbedarf in der Grundschule unterrichtet. Für Fördermaßnahmen im Lernbereich gibt es einen zusätzlichen Raum für Differenzierung. Spezielle Fördermaterialien stehen zur Verfügung.

6.1 Förderkonzept „RIK“

Die GS Babenend arbeitet im RIK (regionales Inklusionskonzept) mit den Oldenburger Förderschulen zusammen.

Eine Lehrerin der Förderschule am Bürgerbusch ist mit 18 Unterrichtsstunden an die GS Babenend abgeordnet.

Die  Ressourcen der Grundschule und die Ressourcen für Kinder mit besonderen Förderbedarfen werden kombiniert und dienstleistungsorientiert eingesetzt, um die Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung zu unterstützen. Förderung kann hier im Grundschul- und im sonderpädagogischen Förderunterricht in unterschiedlicher Weise organisiert und praktiziert werden:

  • im Teamteaching
  • während der Freiarbeit
  • während der Wochenplanarbeit
  • in Zusammenarbeit mit Eltern
  • in klassenübergreifenden Fördergruppen

Für den sonderpädagogischen Förderunterricht ergeben sich zwei Aufgabenschwerpunkte:

  1. Zum einen sollen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen des Lernens, der Sprache und des Verhaltens unterstützt und ihre integrative Unterrichtung ermöglicht werden:

Für Kinder mit vermutetem oder bereits ausgewiesenem sonderpädagogischen Förderbedarf sollen auf der Grundlage förderdiagnostischer Beobachtungen der beteiligten Lehrkräfte Förderschwerpunkte formuliert werden. In einem kooperativen Beratungsprozess sollen Fördermaßnahmen geplant werden, die nach Absprache im Klassen- und/oder Förderunterricht durchgeführt werden können.

Die Förderschullehrkraft kann dabei je nach Bedarf und Ressourcenverteilung in unterschiedlichem Umfang in die Förderung eingebunden sein. Sie kann:

  • die Förderung in innerer und äußerer Differenzierung selbst mit durchführen
  • auf der Grundlage einer Lernstandsanalyse Fördermaßnahmen planen, die die Grundschullehrkraft durchführt
  • differenziertes Material für den Unterricht bereitstellen
  • mit der Grundschullehrkraft über entwicklungsfördernde Maßnahmen im Unterricht beraten
  • außerschulische Fördermaßnahmen vorschlagen und organisieren.
  1. Zum anderen soll präventiv die Entstehung von Lern-, Sprach- und Verhaltensstörungen vermieden werden.

Präventive Fördermaßnahmen sollen nach einer anfänglichen Hospitations- und Diagnostikphase schwerpunktmäßig im ersten und zweiten Schuljahr stattfinden.

Dabei stehen die Basiskompetenzen im Mittelpunkt, die die Schülerinnen und Schüler für ein erfolgreiches schulisches Lernen benötigen. Diese liegen besonders in den Bereichen

  • der Psychomotorik,
  • der auditiven, visuellen und taktil-kinästhetischen Wahrnehmung,
  • der Fein- und Grobmotorik,
  • des Spracherwerbs und
  • der sozialen Kompetenzen.

Im Teamteaching mit der Grundschullehrkraft und/oder in Fördergruppen sollen entwicklungsfördernde Maßnahmen durchgeführt werden. Dazu wird eine enge Zusammenarbeit von sonderpädagogischer Lehrkraft und Grundschullehrkraft als grundlegend angesehen. Weiterhin ist die Kooperation mit Eltern und außer-schulischen Institutionen anzustreben, die in der Förderung der Kinder eingebunden sind.

6.2 Sprachförderung

Eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht setzt voraus, dass die Kinder über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Kinder mit sprachlichen Defiziten erhalten vor der Einschulung bzw. im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stunden auch nach der Einschulung Förderunterricht.

Während der Schulanfängeranmeldung erfolgt eine Sprachstandsüberprüfung gemäß dem Konzept “Fit in Deutsch” (MK Niedersachsen). Die Ergebnisse der Überprüfung sind Grundlage dafür, ob ein Kind an der vorschulischen Sprachförderung teilnimmt oder nicht. Die vorschulische Sprachförderung wird von den ErzieherInnen in den Kindertagesstätten durchgeführt. Ist ein Kind dort nicht angemeldet, kommt es in den circa sieben Monaten vor der Einschulung einmal pro Woche zur Sprachförderung in die Schule. Die Förderstunde wird von einer DAZ Lehrerin durchgeführt.

Zielsetzung ist:

  • einen altersgemäßen und lebensnahen Wortschatz aufzubauen
  • das Hörverstehen zu schulen und damit eine frühe Teilnahme an der Kommunikation zu ermöglichen
  • Sprechsituationen und Erzählanlässe zu schaffen, die zu eigenen Sprechsituationen anregen
  • Sprechmuster und Sprachvorbilder zu geben, mit denen die Kinder individuell und handlungsorientiert ihre Sprachkompetenz aufbauen und erweitern können.

6.3 Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen

Gemäß § 54 des Niedersächsischen Schulgesetzes sollen auch hochbegabte Schülerinnen und Schüler besonders gefördert werden. Da das Kollegium die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderer Begabung als sinnvoll erachtet, ist die Grundschule Babenend seit dem Schuljahr 2004/2005 Mitglied im Kooperationsverbund Hochbegabtenförderung Oldenburg-Stadt.

Zielgruppen können Schülerinnen und Schüler sein,

  • die den normalen Unterrichtsstoff schneller aufnehmen als vorgesehen.
  • die unterfordert sind.
  • die versäumten Unterrichtsstoff selbständig aufarbeiten können.
  • die ganz besondere Begabungen besitzen, die im Unterricht keinen oder zu wenig Raum finden.

Die Empfehlung zur Teilnahme wird durch die jeweiligen Klassenlehrer erteilt und geschieht nach Rücksprache mit den betreuenden Lehrkräften und den Eltern.

Die Angebote können auch von Kindern anderer Schulen wahrgenommen werden, bzw. Kinder unserer Schule können auch Angebote an anderen Schulen wahrnehmen. Für die An- und Abfahrt sind dann die Erziehungsberechtigten verantwortlich.

6.4 Sportförderunterricht

Für Kinder mit besonderem Bewegungsbedarf oder Auffälligkeiten in der Motorik wird Sportförderunterricht durch eine dafür speziell ausgebildete Lehrerin angeboten.

6.5 Weitere Fördermaßnahmen

Neben den Maßnahmen gemäß den unter 6.1 bis 6.4 beschriebenen Konzepten kann kurz- oder langfristig zusätzlicher Förderunterricht für einzelne Kinder oder Gruppen organisiert werden, wenn es die personelle Situation erlaubt.

Folgende Maßnahmen wurden bisher praktiziert:

  • Förderunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund durch Lehrkräfte bei „Überversorgung mit Lehrerstunden“
  • Eine dritte Lehrkraft für zwei Parallelklassen übernimmt eine Lerngruppe.
  • Teilnahme am Modell „Mentor Oldenburg e.V.“: Leseschwache Kinder erhalten zusätzliche Leseübungsangebote durch Leselernhelfer.
  • Studenten und Praktikanten werden eingesetzt.